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BPatG, 16.03.2005 - 26 W (pat) 153/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 16.03.2005 - 26 W (pat) 153/01
Ein Wortzeichen kann bereits von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der betreffenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD).
- BPatG, 17.05.2017 - 26 W (pat) 541/16
Markenbeschwerdeverfahren - "Schwaben Bräu" - keine Unterscheidungskraft - zu den …
Zudem gebe es auch entsprechende (Teil-)Zurückweisungen, wie die Entscheidungen des BPatG zu Schwabenwasser (26 W (pat) 153/01) und Schwabengas (26 W (pat) 156/01) zeigten.Die Wortkombination erschöpft sich in ihrem Aussagegehalt lediglich in der Summe der Einzelbestandteile mit den in ihnen verkörperten Sachinformationen zu den zurückgewiesenen Waren (vgl. BPatG 33 W (pat) 38/12 - Schwabenstrom; 26 W (pat) 153/01 - Schwabenwasser; 26 W (pat) 156/01 - Schwabengas; 26 W (pat) 507/14 - Schwaben Bräu).
- BPatG, 16.07.2013 - 33 W (pat) 38/12
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Schwabenstrom" - keine …
Die Markenabteilung ist unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung (26 W (pat) 153/01 - "Schwabenwasser" und 29 W (pat) 111/06 - "Schwaben Bus") zu dem Ergebnis gelangt, dass der Marke das Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegengestanden habe und stehe.Die Kombination der Wortelemente erschöpft sich in ihrem Aussagegehalt zudem lediglich in der Summe der Einzelbestandteile mit den in ihnen verkörperten Sachinformationen zur Beschreibung der angemeldeten Dienstleistungen (vgl. ebenso: BPatG 26 W (pat) 153/01 - Schwabenwasser; BPatG 26 W (pat) 156/01 - Schwabengas).
- BPatG, 24.07.2017 - 26 W (pat) 576/16
Markenbeschwerdeverfahren - "DelmeStrom" - Freihaltungsbedürfnis
(1) Dabei handelt es sich entgegen der Ansicht der Anmelderin nicht um eine grammatikalisch ungewöhnliche Wortverbindung, sondern diese Verknüpfung einer geografischen Bezeichnung mit einem Substantiv entspricht den grammatikalischen Regeln der deutschen Sprache, wie die Beispiele "Frankenwein", "Bayernmilch", "Schwabenkinder", "Elbfischer", "Rheinbrücke", "Schwabenstrom" (BPatG 33 W (pat) 38/12), "Schwabengas" (BPatG 26 W (pat) 156/01), "Schwabenwasser" (BPatG 26 W (pat) 153/01) und "niederrheinStrom" (BPatG 26 W (pat) 549/11) zeigen.
- BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 570/16
Markenbeschwerdeverfahren - "DelmeGas" - Freihaltungsbedürfnis
(1) Dabei handelt es sich entgegen der Ansicht der Anmelderin nicht um eine grammatikalisch ungewöhnliche Wortverbindung, sondern diese Verknüpfung einer geografischen Bezeichnung mit einem Substantiv entspricht den grammatikalischen Regeln der deutschen Sprache, wie die Beispiele "Frankenwein", "Bayernmilch", "Schwabenkinder", "Elbfischer", "Rheinbrücke", "Schwabenstrom" (BPatG 33 W (pat) 38/12), "Schwabengas" (BPatG 26 W (pat) 156/01), "Schwabenwasser" (BPatG 26 W (pat) 153/01) und "niederrheinStrom" (BPatG 26 W (pat) 549/11) zeigen. - BPatG, 09.12.2015 - 26 W (pat) 507/14
Markenbeschwerdeverfahren - "Schwaben Bräu" - keine Unterscheidungskraft
Die Kombination der Wortelemente erschöpft sich in ihrem Aussagegehalt somit lediglich in der Summe der Einzelbestandteile mit den in ihnen verkörperten Sachinformationen zur angemeldeten Ware (vgl. BPatG 33 W (pat) 38/12 - Schwabenstrom; 26 W (pat) 153/01 - Schwabenwasser; 26 W (pat) 156/01 - Schwabengas). - BPatG, 16.03.2005 - 26 W (pat) 156/01 Hinsichtlich der weiteren Begründung wird in vollem Umfang auf Ziff. II. der Gründe des in dem Parallelverfahren 26 W (pat) 153/01 - "Schwabenwasser" ergangenen Senatsbeschlusses vom gleichen Tage Bezug genommen.